Automatisierte Externe Defibrillation (AED) - AED-Anwender (323) 2010

Für die Anwendung eines „Automatisierten Externen Defibrillators“ (AED) an Notfallpatienten muss ein Helfer gemäß Medizin-Produkte-Gesetz das entsprechende Gerät "sicher und ohne Gefahr für den Patienten und Dritte" beherrschen.

Teilnehmer an AED-Lehrgängen der DLRG, die mit einem AED im Rahmen des Wasserrettungsdienst eingesetzt werden bzw. einer Tätigkeit im Rahmen der DLRGVerbandstätigkeit nachgehen, erhalten eine Geräteeinweisung gemäß MPBetreibV
und werden damit zum eingewiesenen Anwender.
 

= = = Die Einweisung ist jährlich zu wiederholen = = =
 

Lernziele:

AED-Einweisung in Handhabung & sichere Anwendung innerhalb der HLW; Der Umfang der notwendigen AED-Lehrgänge unterscheidet sich nach Vorbildung.
 

2010 werden in Heddesheim folgende Möglichkeiten zur Zertifizierung angeboten:

Ausschreibung AED-Grundlehrgang
24./25. April 2010

Weitere Informationen findet Ihr in unserem Ausbildungsblog unter www.H2O-Retter.de.vu