Reisebedingungen

 

1.       Die Anmeldung ist dann für den Teilnehmer verbindlich, wenn die Anmeldung bei der DLRG-Gruppe Heddesheim e. V. eingegangen ist. Für die DLRG-Gruppe Heddesheim e. V. ist die Anmeldung des Teilnehmers dann verbindlich, wenn die DLRG-Gruppe Heddesheim e. V. die Anmeldebestätigung verschickt hat und die Anzahlung in Höhe von 50% des Teilnehmerbeitrages durch den Teilnehmer erfolgt ist. Die Restzahlung muß spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.

2.       Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Teilnehmer erkennt mit der Anmeldung die Teilnahmebedingungen an.

3.       Die Leistungen beschränken sich auf die in der Ausschreibung angegebenen Punkte. Der Veranstalter ist berechtigt, geringfügige Änderungen des Verlaufs, die keine Leistungsbeeinträchtigung darstellen, ohne Ankündigung vorzunehmen.

4.       Ein Rücktritt von der Teilnahme muß ausschließlich schriftlich erfolgen. Erfolgt der Rücktritt weniger als 10 Wochen vor Beginn der Maßnahme, werden 5%, weniger als 5 Wochen 25%, weniger als 14 Tage 50% des Teilnehmerbeitrags, mindestens aber die entstandenen Kosten, einbehalten.

5.       Den Anordnungen der Fahrtenleitung ist Folge zu leisten. Verstößt ein Teilnehmer durch grob ordnungswidriges Verhalten gegen die Anordnung der Fahrtenleitung, so kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Die dadurch entstandenen Kosten sind vom Teilnehmer zu tragen.

6.       Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die DLRG-Gruppe Heddesheim e. V. berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Der Teilnehmerbeitrag wird in diesem Falle zurückerstattet, weitergehende Ansprüche können nicht gemacht werden.

7.       Über vor Fahrtantritt bekannte Erkrankungen, die eine Beeinträchtigung der Fahrt für den Teilnehmer oder die Gruppe zur Folge haben können, besteht Mitteilungspflicht. Im Unterlassungsfall ist eine Haftung für den Veranstalter sowie das von ihm beauftragte Aufsichtspersonal ausgeschlossen.

8.       Bei Verstößen gegen die Gesetze des Gastlandes besteht von Seiten der DLRG keine Möglichkeit der Intervention.

9.       Die DLRG lehnt eine Haftung in Konfliktfällen ab, die durch Einzelne oder Gruppen außerhalb der Aufsicht der Fahrtenleitung entstehen.