Schnorcheltauchen
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Prüfungsordnung
Deutsches Schnorcheltauchabzeichen
Voraussetzungen:
- Mindestalter 12 Jahre
- Tauchtauglichkeit
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
Praktische Prüfung
- 600 m Flossenschwimmen (je 200 m Bauch-, Rücken- und Seitlage)
- 200 m Flossenschwimmen mit einer Flosse und Armbewegung
- 30 m Streckentauchen ohne Startsprung
- 30 Sekunden Zeittauchen
- in mindestens 3 m Tiefe Tauchbrille abnehmen, wieder aufsetzen und ausblasen
- dreimal innerhalb von einer Minute 3 m Tieftauchen
- Kombinierte Übung:
50 m Flossenschwimmen in Bauchlage mit Armtätigkeit
einmal 3 bis 5 m Tieftauchen und Heraufholen eines 5 kg Tauchringes
50 m Schleppen eines Partners
3 Minuten Vorführen der HLW
Theoretische Prüfung
- Schriftliche Prüfung
- Demonstration und Erläuterung der wichtigsten Unterwasserzeichen (Pflichtzeichen)
DLRG-Gerätetaucher
Voraussetzungen:
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Mindestalter 16 Jahre
- Tauchtauglichkeit
- Nachweis des privaten Versicherungsschutzes
- abgeschlossene Basisausbildung der Tauchausbildung WRD (nicht älter als 2 Jahre)
Prüfungsteil Schnorcheltauchen
- 750 m Flossenschwimmen (je 250 m Bauch-, Rücken- und Seitlage ohne Armbewegung im Freigewässer)
- 250 m Schnorcheln mit einer Flosse und Armbewegung
- 35 m Streckentauchen
- 45 Sekunden Zeittauchen, dabei mindestens eine Strecke von 10 m zurücklegen
- Anlegen der kompletten Grundausrüstung in 3 m Wassertiefe und Ausblasen der Tauchbrille
- zweimal innerhalb von einer Minute 5 m Tieftauchen, wahlweise innerhalb einer Minute dreimal auf 4 m
- Retten eines "bewußtlosen" Gerätetauchers im Freigewässer aus 5 m Tiefe, anschließend 100 m ans Unfer schleppen und an Land bringen
- Demonstration und Erläuterung der internationalen Unterwasserzeichen
- 5 Minuten HLW
Prüfungsteil Gerätetauchen
- 20 Minuten auf ca. 10 m, Taucherbrille abnehmen, aufsetzen und ausblasen und einen hinter dem Rücken hängenden Lungenautomaten wiederangeln
- 20 Minuten auf ca. 10m , am Ende des Tauchgangs nimmt der Prüfling im Abstand von 5 m zu seinem Partner den Lungenautomaten aus dem Mund, taucht zu ihm und atmet unter Ortsveränderung 5 Minuten aus dem Automaten des Partners, anschließend geschwindigkeitskontrollierter Aufstieg unter Beibehaltung der Wechselatmung
- 20 Minuten auf ca. 10 m mit Westenübung. Nach Abtauchen austarieren über Inflator. Dabei Geben von und Reagieren auf mind. 5 Unterwasserpflichtzeichen
- 10 Minuten auf ca. 15 m sowie Westenübung, Aufstieg ohne Flossenbenutzung auf 10 m, anschließend Fortsetzung des Tauchgangs. Am Ende Auftauchen aus max. 10 m mit 1 Minute Stop in 3 m
- 10 Minuten auf ca. 15 m, Aufstieg aus ca. 15 m unter angedeuteter Wechselatmung aus einem Gerät, Stop in 3 m Wassertiefe in 1 Minute, anschließend 10 Minuten Schnorcheln in voller Ausrüstung
- Retten eines "bewußtlosen" Gerätetauchers aus ca. 10 m Wassertiefe unter Einhaltung der maximalen Austiegsgeschwindigkeit, anschließend 50 m ans Ufer schleppen und an Land bringen. Einleitung der HLW und Durchführung über mind. 3 Minuten. Erläuterung nachfolgender Rettungsaktionen
- Sprungübung mit kompletter Ausrüstung (zwei verschiedene Sprünge aus 1 m Höhe)
Theoretische Prüfung
DLRG-Rettungstaucher
DLRG-Rettungstaucher werden dort
eingesetzt, wo Rettungsschwimmer und Rettungsboote nicht mehr eingesetzt
werden können: bei der Suche und Rettung Ertrinkender oder der Bergung
Ertrunkener. Zudem erfüllen sie Aufgaben im Rahmen des
Katastrophenschutzes, oft auch in der Zusammenarbeit mit anderen
Hilfsorganisationen.
Voraussetzungen:
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Mindestalter 18 Jahre
- Tauchtauglichkeit (G 31)
- gültige Fachausbildung WRD
- mehrjährige aktive Mitarbeit im WRD
- Nachweis im Logbuch von mid. 20 Gerätetauchstunden im Hallenbad und/oder Freigewässer
- Nachweis von mind. 17 Freigewässer-Tauchstunden nach GUV 10.7
- Nachweis über Teilnahme an folgenden
Ausbildungsseminaren:
Orientierung unter Wasser
Strömungstauchen
Nachttauchen
Tauchrettung
Gruppenführung
Praktische Prüfung
- A: Prüfungsteil Schnorcheltauchen im
Freigewässer
- jeweils 400 m in Bauch-, Rücken-
und Seitlage ohne Armbewegung, danach 300 m Schnorcheln, aber
nur mit einer Flosse
- zweimal innerhalb von einer Minute
5 m Tieftauchen, wahlweise innerhalb einer Minute dreimal auf 4
m
- Anschwimmen aus 150 m und Retten
eines "bewußtlosen" Gerätetauchers im Freigewässer
aus 5 m Tiefe, anschließend 100 m ans Ufer schleppen und an
Land bringen, abrüsten und in die stabile Seitenlage brigen
- jeweils 400 m in Bauch-, Rücken-
und Seitlage ohne Armbewegung, danach 300 m Schnorcheln, aber
nur mit einer Flosse
- B: Prüfung in Grundausrüstung und 3
kg Blei
- 10 m Tieftauchen
- 40 m Streckentauchen
- 60 Sekunden Zeittauchen
- 10 m Tieftauchen
- C: Durchführung von Tauchgängen mit
bestimmten Aufgabenstellungen
- 20 Minuten auf ca. 10 m,
Taucherbrille abnehmen, aufsetzen und ausblasen und einen hinter
dem Rücken hängenden Lungenautomaten wiederangeln
- 20 Minuten auf ca. 10m , am Ende
des Tauchgangs nimmt de Prüfling im Abstand von 5 m zu seinem
Partner den Lungenautomaten aus dem Mund, taucht zu ihm und
atmet unter Ortsveränderung 5 Minuten aus dem Automaten des
Partners, anschließend geschwindigkeitskontrollierter Aufstieg
unter Beibehaltung der Wechselatmung
- 20 Minuten auf ca. 10 m mit Westenübung.
Nach Abtauchen austarieren über Inflator. Dabei Geben von und
Reagieren auf mind. 5 Unterwasserpflichtzeichen
- 10 Minuten auf ca. 15 m sowie
Westenübung, Aufstieg ohne Flossenbenutzung auf 10 m, anschließend
Fortsetzung des Tauchgangs. Am Ende Auftauchen aus max. 10 m mit
1 Minute Stop in 3 m
- 10 Minuten auf ca. 15 m, Aufstieg
aus ca 15 m unter angedeuteter Wechselatmung aus einem Gerät,
Stop in 3 m Wassertiefe in 1 Minute, anschließend 10 Minuten
Schnorcheln in voller Ausrüstung
- Retten eines "bewußtlosen"
Gerätetauchers aus ca. 10 m Wassertiefe unter Einhaltung der
maximalen Austiegsgeschwindigkeit, anschließend 50 m ans Unfer
schleppen und an Land bringen. Einleitung der HLW und Durchführung
über mind. 3 Minuten. Erläuterung nachfolgender
Rettungsaktionen
- Sprungübung mit kompletter Ausrüstung
(zwei verschiedene Sprünge aus 1 m Höhe)
- 20 Minuten auf ca. 10 m,
Taucherbrille abnehmen, aufsetzen und ausblasen und einen hinter
dem Rücken hängenden Lungenautomaten wiederangeln
- D: Durchführung nachfolgender Tauchgänge
nach GUV 10.7:
- 12 - 20 m Tiefe, mind. 15 min.
Dauer, Gruppe mind. 1 + Tauchlehrer;
Vorführung von drei Zusatzzeichen, die auf einer Tafel stehen
- 12 - 20 m Tiefe, mind. 15 min.
Dauer, Gruppe mind. 1 + Tauchlehrer;
Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen ohne Flossenbenutzung bis 6 m Tiefe mit einem deutlichen Stop bei 9 m Tiefe
- 12 - 20 m Tiefe, mind. 15 min.
Dauer, Gruppe mind. 1 + Tauchlehrer;
Austieg unter Wechselatmung mit einem Stop von 3 Minuten in 6 m Tiefe. Anschließend Simulation eines geschwindigkeitskontrollierten Notaufstieg unter Herausnahme des Lungenautomaten. 15 Min. an der Oberfläche schwimmen.
- 12 - 20 m Tiefe, mind. 15 min.
Dauer, Gruppe mind. 1 + Tauchlehrer;
Korrektes Ausrüsten und Funktionstests bei sich selbst und beim Partner. mit Handschuhen seinen Bleigurt ganz öffnen und wieder schließen. Nach 10 Min. auftauchen, einen Punkt in ca. 100 m Entfernung mit dem Kompaß anpeilen. In 3-5 m Tiefe den Punkt antauchen. Maximal erlaubte Abweichung ca. 10 m.
- 12 - 20 m Tiefe, mind. 15 min.
Dauer, Gruppe mind. 1 + Tauchlehrer;
Eignungsnachweis als Gruppenleiter: Ein Taucher atmet 5 Min. lang aus dem Zweitlungenautomaten des Bewerbers.
- 12 - 20 m Tiefe, mind. 15 min.
Dauer, Gruppe mind. 1 + Tauchlehrer;
- E: Prüfungsteil Einsatztauchen
- 1000 m Geräteschnorcheln
- 15 Min. Tauchgang in Wassertiefen
zwischen 6 und 15 m, wobei folgende Aufgaben zu erfüllen sind:
- Leinenführung
- Ausführen einer
Unterwasserarbeit; Geschicklichkeitsübung: Antauchen aus 25
m Entfernung, Anatmen und Anlegen eines in ca. 3 m
Wassertiefe liegenden Tauchgerätes; Durchtauchen einer
abgesteckten Strecke . Am Ende der Strecke Tauchgerät
wieder ablegen.
- 200 m Schleppen eines Tauchers
- Rettungsübung: Einen in 6 bis
12 m Tiefe wartenden Taucher antauchen, an die Oberfläche
bringen, ans Ufer bringen, Einleitung der HLW, Anfertigen
eines Unfallprotokolls für den Notarzt
- Leinenführung
- 1000 m Geräteschnorcheln
Theoretische Prüfung
- Schriftliche Prüfung
- Knotenkunde
Leinenführer in der DLRG
Die Leinenführer in der DLRG sind
Personen, die Tauchersicherungsmaßnahmen durchführen. Sie müssen sich
durch eine Rettungstaucherprüfung oder durch eine Prüfung zum Leinenführer
qualifizieren.
Ausbildungsinhalte
- Taucherkrankheiten
Barotraumen
Lungenüberdehnung
CO- und CO2-Vergiftungen
Dekompressionskrankheit - Praktische Arbeit des Leinenführers
Ausrüstung des Rettungstauchers
Umgang mit der Ausrüstung
Leinensicherung
Leinenzugzeichen
Verhalten im Einsatz
Verhalten bei Tauchunfällen
Suchmethoden
Es folgt eine theoretische und praktische
Prüfung.
Quelle: www.dlrg.de
